Förderverein Friedrich-Ebert-Grundschule Dortmund

 

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10.09.2020

Es gibt was zu gewinnen!

Wir verlosen unter allen neuen Mitgliedern die den Förderverein der Friedrich-Ebert-Grundschule seit Beginn des Schuljahres bis zu den Herbstferien (12.08. - 09.10.2020) beitreten bzw. beigetreten sind 2 VIP Tickets fürs Superfly Air Sports Dortmund.
Wer das Superfly noch nicht kennt, es handelt sich hierbei um ein Indoor-Trampolinpark siehe https://superfly.de/dortmund/


Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel vom Förderverein der Friedrich-Ebert-Grundschule ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 12.08.2020 0:01 Uhr bis 09.10.2020 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten alle neuen Mitglieder die Möglichkeit am Gewinnspiel teilzunehmen. Die Auslosung erfolgt am 30.10.2020.

Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das Ausfüllen und Absenden des Mitgliedsantrages des Fördervereins der Friedrich-Ebert-Grundschule notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Anträge werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Jeder kann den Förderverein nur einmal beitreten daher nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Eine kurzfristiger Austritt und erneuter Beitritt berechtigt nicht zur Teilnahme am Gewinnspiel.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist von dem verbindlichen Beitritt in den Förderverein der Friedrich-Ebert-Grundschule abhängig.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle Mitglieder des Vorstandes vom Förderverein der Friedrich-Ebert-Grundschule sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben:
2 VIP Tickets fürs Superfly Air Sports Dortmund

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte E-mail über den Gewinn informiert.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich über die Schul-Postmappe des Kindes. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

 Aufnahmeantrag_pdf.pdf


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